Bap tarifvertrag tabelle

Für Überstunden, Nachtarbeit, Sonntagsarbeit und Bankarbeit wurden in beiden tariflichen Paketen des DGB verschiedene Zuschläge vereinbart. Die DGB-iGZ-Vereinbarung sieht spezifische (niedrigere) Boni für das Gesundheitswesen und den Hotel- und Gaststättensektor vor, bei denen kein Nachtbonus gezahlt werden muss, “für Arbeit, die typischerweise nachts geleistet wird (z. B. Sicherheitsdienste)”. Es wird ein Benotungssystem mit neun Skalen eingerichtet, das von einfachen, sich wiederholenden Arbeiten reicht, die nicht viel Ausbildung erfordern (Skala 1), bis hin zu einer Arbeit, die einen Hochschulabschluss und mehrjährige Berufserfahrung erfordert (Skala 9). Die Skala 4 umfaßt qualifizierte Arbeiten, die eine dreijährige formale Ausbildung erfordern. Die genauen Definitionen unterscheiden sich im Detail zwischen den BZA- und den iGZ-Vereinbarungen. Die Mitarbeiter werden in den verschiedenen Besoldungsgruppen nach den Hauptanforderungen der Arbeit gruppiert, die sie im Benutzerunternehmen erledigen sollen. Wenn sie eine Arbeit ausführen, die eine höhere Qualifikation für einen bestimmten Zeitraum erfordert, erhalten sie für diese Zeit einen Bonus, der der Differenz zwischen dem Standardlohn des Arbeitnehmers und der betreffenden höheren Lohnskala entspricht.

Gemäß dem Tarifvertrag mit BZA ist dieser Bonus nur dann zu zahlen, wenn die Arbeit, die eine höhere Qualifikation erfordert, mehr als sechs Wochen dauert. Die Lohnsätze unterscheiden sich geringfügig zwischen den beiden Lohnvereinbarungen – siehe die nachstehende Tabelle. In beiden Fällen einigten sich die Tarifparteien darauf, dass die Beschäftigten in Ostdeutschland in allen Größenordnungen 13,5 % weniger erhalten als Arbeitnehmer in Westdeutschland. Im Juni 2007 waren knapp 26 % der Leiharbeitnehmer weiblich (siehe Tabelle oben). Die Tarifverträge zwischen DGB und BZA sehen zusätzlich zu den oben genannten Lohnsätzen einen Bonus vor, der von der Arbeitszeit im Nutzerunternehmen abhängt: Zum einen fallen Leiharbeitnehmer und Festangestellte im Nutzerbetrieb unter unterschiedliche Tarifverträge. Zweitens: Wenn ein Tarifvertrag die Dauerbeschäftigten im Nutzerunternehmen nicht abdeckt, werden die Arbeitsbedingungen auf der Grundlage individueller Arbeitsverträge festgelegt. Daher profitieren Leiharbeitnehmer nicht von zusätzlichen Vorteilen, die vom Benutzerunternehmen angeboten werden. Im Hinblick auf die allgemeine sektorale Entwicklung wurden laut der HBS-Studie, die auf dem IAB-Betriebspanel beruhte, 61,2 % der Leiharbeitnehmer dem verarbeitenden Gewerbe zugeordnet. Der Anteil der Leiharbeitnehmer an der Gesamtzahl der Beschäftigten im verarbeitenden Gewerbe stieg von 2,1 % im Jahr 2004 auf 3,8 % im Jahr 2006. Darüber hinaus ist die Zahl der Leiharbeitnehmer, die in technischen, Dienstleistungs- und Elementarberufen tätig sind, zwischen 2004 und 2007 besonders stark gestiegen (siehe Tabelle 7).

Laut einer Studie des Instituts für Wirtschaftsforschung Köln (Institut der deutschen Wirtschaft Köln, IW Köln) ist etwa die Hälfte der Beschäftigten in Elementarberufen Leiharbeitnehmer (Schaefer, 2007). Quelle: Tarifvertragsarchiv der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) Gestern wurde mit der Gewerkschaft für Zeitarbeit (VGZ), die die Arbeitgeberseite vertritt, eine neue Tarifvereinbarung für die deutsche Zeitarbeitsbranche geschlossen, die sich mit dem Deutschen Gewerkschaftsbund über die neuen Tarife verständigt.

This entry was posted in Uncategorised by admin. Bookmark the permalink.